Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich oder telefoisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde HAGEN ALPIN TOURS in Mittelberg (im folgenden HAGEN ALPIN TOURS) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer haftet der Anmelder neben diesen Teilnehmern für deren vertragliche Verpflichtungen wie für seine eigenen, sofern er dies ausdrücklich und gesondert erklärt hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch HAGEN ALPIN TOURS zustande. Der Kunde erhält mit oder unverzüglich nach Vertragsschluss eine schriftliche Reisebestätigung. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten einverstanden.
Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von min- destens € 200,- oder 15 % vom Reisepreis pro Reiseteilnehmer zu leisten. Die Restzahlung ist bis 28 Tage vor Reiseantritt fällig. Bei Reisen, für die eine Mindestteilnehmerzahl gilt, kann die Fälligkeit frühestens dann eintreten, wenn HAGEN ALPIN TOURS nicht mehr berechtigt ist, die Reise abzusagen. Der Ver- anstalter ist bei R&V versichert. Der Kunde erhält einen Sicherungsschein mit Bestätigung. Ist der fällige Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Rei- seantritt nicht vollständig bezahlt, obgleich der Kunde einen Sicherungsschein erhalten hat, wird HAGEN ALPIN TOURS von der Leistung frei und kann vom Kunden die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen, wenn dieser nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hatte.
Sollten die Reisedokumente dem Anmelder bzw. Reiseteilnehmer wider Erwarten nicht bis spätestens sieben Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit HAGEN ALPIN TOURS in Verbindung zu setzen.
Der Umfang der vertraglich geschuldeten Reiseleistungen bestimmt sich grundsätzlich nach den Angaben im Angebot und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
Werden nach Buchung der Reise vom Reiseteilnehmer Änderungen z.B. hinsichtlich des Reisetermins, Reiseziels, Beförderungsart, Reiseteilnehmer oder Abflughafens vorgenommen, erhebt HAGEN ALPIN TOURS ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von € 50,- pro Vorgang.
Änderungen und Abweichungen unwesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von HAGEN ALPIN TOURS nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit dadurch der Gesamtzuschnitt der gebuchten Rei- se nicht beeinträchtigt wird. HAGEN ALPIN TOURS ist berechtigt, den Reisepreis nach Abschluss des Reisevertrages zu erhöhen, wenn damit eine Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird und wenn zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Die Erhöhung des Reisepreises darf höchstens dem Anstieg des Kostenfaktors entsprechen, der die Erhöhung des Reisepreises begründet und setzt voraus, dass HAGEN ALPIN TOURS die Berechnung des neuen Reisepreises so aufschlüsselt, dass die Erhöhung vom Kunden nachgerechnet werden kann. Bei einer zulässigen Preiserhöhung von über 5 % des Reisepreises oder einer zulässigen erheblichen Änderung kann der Kunde ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn HAGEN ALPIN TOURS in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus dem HAGEN ALPIN TOURS-Angebot zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat den Rücktritt oder das Verlangen nach einer Ersatzreise unverzüglich nach Kenntnis der Änderungserklärung HAGEN ALPIN TOURS gegenüber geltend zu machen. Letzteres gilt auch für den Fall der zulässigen Absage der Reise durch HAGEN ALPIN TOURS. Bei Buchung von anderen Leistungsträgern durch HAGEN ALPIN TOURS (Fluggesellschaften, andere Reise- veranstalter) treten automatisch deren Reisebedingungen in Kraft.
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei HAGEN ALPIN TOURS. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzu- treten, die Reise nicht an, so kann HAGEN ALPIN TOURS angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. HAGEN ALPIN TOURS kann diesen Anspruch nach seiner Wahl konkret berechnen oder unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Hierfür sind die folgenden Prozentsätze maßgeblich:
Wanderreisen
| bis 30. Tag vor Reiseantritt | 15% |
| ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt | 30% |
| ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt | 50% |
| ab 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt | 65% |
| ab dem 3. Tag vor Reiseantritt | 85% |
Rücktritts-/Umbuchungskosten für gebuchte Eintrittskarten betragen in jedem Fall 100%. Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Dem Teilneh- mer bleibt es unbenommen, dem Veranstalter im Falle der Ergebung der pauschalierten Stornogebühren nachzuweisen, dass dem Veranstalter wesentlich geringere Kosten als die erhobene Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist er nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet. Der Veranstalter behält sich vor, abweichend von den vorstehenden Pauschalen im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihm entstandener Kosten, dem Teilnehmer gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.
Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z. B. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen oder Epidemien) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Reiseteilnehmer als auch HAGEN APLIN TOURS den Vertrag kündigen. Bei Kündigung erhält der Reiseteilnehmer den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. HAGEN ALPIN TOURS kann jedoch für erbrachte Leistungen oder entstandener Stornokosten durch Leistungsträger (z.B. Flug, Agenturen, Hotels) ein Entgelt verlangen. Wird der Vertrag nach Antritt der Reise aus oben genannten Umständen gekündigt, werden Mehrkosten für die Rückbeförderung von HAGEN ALPIN TOURS und dem Reiseteilnehmer je zur Hälfte getragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.
Alle Sonderkosten, die als Folge von oder im Zusammenhang mit Änderungen des vorgesehenen Reiseverlaufs aus in der Person des Kunden liegenden Gründen während der Reise entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und sind mit Entstehung sofort an den jeweiligen Anspruchsteller zu zahlen. Zu diesen Sonderkosten gehören z.B. Aufwendungen, die aus dem verspäteten Eintreffen des Kunden zum Abflug oder zur vorbereite- ten Wander-Tour entstehen oder Kosten für eine vorzeitige Rückkehr von einer Wanderung als Folge von Unpässlichkeit, Krankheit oder Unfall (z.B. Hubschrauber-Rücktransport, Hospital- und Hotelaufenthalt auch für Begleitperson). Tritt HAGEN ALPIN TOURS, um einem akuten Notfall zu begegnen, in Vorla- ge, so sind die von HAGEN ALPIN TOURS verauslagten Beträge nach Abschluss der Reise sofort zu erstatten. Eine Kranken- und Rücktransportkostenversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen.
HAGEN ALPIN TOURS kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur dann zulässig, wenn HAGEN ALPIN TOURS keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde HAGEN ALPIN TOURS hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von HAGEN ALPIN TOURS verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
Will der Kunde HAGEN ALPIN TOURS auf Minderung, Schadensersatz wegen vertraglicher oder deliktischer Haftung, Aufwen- dungsersatz oder Rückzahlung des Reisepreises nach Kündigung des Reisevertrages oder nach Abbruch der Reise aus an- deren Gründen in Anspruch nehmen, so hat er diese Ansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber HAGEN ALPIN TOURS anzumelden. Leistungsträger, Reiseleitungen oder andere örtliche Vertretungen sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt. Die Frist ist nur gewahrt, wenn die Erklärung des Kunden vor ihrem Ablauf zugegangen ist, es sei denn, der Kunde ist ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden. Ansprüche der Kunden aus Gewährleistung und vertraglicher Haftung verjähren innerhalb von ei- nem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem HAGEN ALPIN TOURS die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.
HAGEN ALPIN TOURS informiert die Kunden in den Reiseprospekten über die für deutsche, österreichische und Schweizer Staatsbürger jeweils geltenden Bestimmungen für die Einreise in das Urlaubsland, insbesondere die für die Erteilung von Einreisedokumenten geltenden Formalitäten und Fristen sowie die zu beachtenden gesundheitspolizeilichen Formalitäten. Der Rei- severanstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveran- stalter die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klage- erhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des Unternehmens.
p))).HAGEN ALPIN TOURS
Alois-Wagner-Str. 28
87466 Oy-Mittelberg T.
08366-988893 F.08366-988894
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