AGB's

Hier kommt die übliche Juristerei, aber es hilft ja nix!

Reisebedingungen

I. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGS
Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich
oder telefonisch erfolgen kann, bietet der Kunde
HAGEN ALPIN TOURS in Mittelberg (im folgenden
HAGEN ALPIN TOURS) den Abschluss eines Reisevertrages
verbindlich an. Bei einer Anmeldung
für mehrere Reiseteilnehmer haftet der Anmelder
neben diesen Teilnehmern für deren vertragliche
Verpflichtungen wie für seine eigenen, sofern er
dies ausdrücklich und gesondert erklärt hat. Der
Vertrag kommt mit der Annahme durch HAGEN
ALPIN TOURS zustande. Der Kunde erhält mit oder
unverzüglich nach Vertragsschluss eine schriftliche
Reisebestätigung. Der Kunde erklärt sich mit
der Speicherung seiner Daten einverstanden.

II. BEZAHLUNG
Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises
pro Reiseteilnehmer zu leisten. Die Restzahlung
ist bis 28 Tage vor Reiseantritt fällig. Bei Reisen,
für die eine Mindestteilnehmerzahl gilt, kann die
Fälligkeit frühestens dann eintreten, wenn HAGEN
ALPIN TOURS nicht mehr berechtigt ist, die Reise
abzusagen. Der Veranstalter ist bei R&V versichert.
Der Kunde erhält einen Sicherungsschein
mit Bestätigung.
Ist der fällige Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten
Reiseantritt nicht vollständig bezahlt,
obgleich der Kunde einen Sicherungsschein erhalten
hat, wird HAGEN ALPIN TOURS von der Leistung
frei und kann vom Kunden die entsprechenden
Rücktrittskosten verlangen, wenn dieser nicht
ein Recht zur Zahlungsverweigerung hatte.

III. REISEDOKUMENTE
Sollten die Reisedokumente dem Anmelder bzw.
Reiseteilnehmer wider Erwarten nicht bis spätestens
sieben Tage vor Reiseantritt zugegangen
sein, hat sich dieser unverzüglich mit HAGEN
ALPIN TOURS in Verbindung zu setzen.
IV. LEISTUNGEN
Der Umfang der vertraglich geschuldeten Reiseleistungen
bestimmt sich grundsätzlich nach
den Angaben im Angebot und den hierauf bezugnehmenden
Angaben in der Reisebestätigung.

V. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN
Werden nach Buchung der Reise vom Reiseteilnehmer
Änderungen z. B. hinsichtlich des
Reisetermins, Reiseziels, Beförderungsart oder
Abflughafens vorgenommen, erhebt HAGEN
ALPIN TOURS ein Bearbeitungsentgelt in Höhe
von € 50,- pro Vorgang.
Änderungen und Abweichungen unwesentlicher
Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig
werden und von HAGEN ALPIN TOURS nicht wider
Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind
gestattet, soweit dadurch der Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigt wird. HAGEN
ALPIN TOURS ist berechtigt, den Reisepreis nach
Abschluss des Reisevertrages zu erhöhen, wenn
damit eine Erhöhung der Beförderungskosten oder
Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafenoder
Flughafengebühren oder einer Änderung der
für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse
Rechnung getragen wird und wenn zwischen Vertragsschluss
und dem vereinbarten Reiseantritt
mehr als 4 Monate liegen. Sollte dies der Fall sein,
wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 21
Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt.
Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Die
Erhöhung des Reisepreises darf höchstens dem
Anstieg des Kostenfaktors entsprechen, der die
Erhöhung des Reisepreises begründet und setzt
voraus, dass HAGEN ALPIN TOURS die Berechnung
des neuen Reisepreises so aufschlüsselt, dass die
Erhöhung vom Kunden nachgerechnet werden
kann. Bei einer zulässigen Preiserhöhung von über
5 % des Reisepreises oder einer zulässigen erheblichen
Änderung kann der Kunde ohne Kosten vom
Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme
an einer mindestens gleichwertigen anderen
Reise verlangen, wenn HAGEN ALPIN TOURS in der
Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den
Kunden aus dem HAGEN ALPIN TOURS-Angebot
zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat den Rücktritt
oder das Verlangen nach einer Ersatzreise unverzüglich
nach Kenntnis der Änderungserklärung
HAGEN ALPIN TOURS gegenüber geltend zu machen.
Letzteres gilt auch für den Fall der zulässigen
Absage der Reise durch HAGEN ALPIN TOURS.

VI. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom
Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der
Zugang der Rücktrittserklärung bei HAGEN ALPIN
TOURS. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt
schriftlich zu erklären.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder
tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten,
die Reise nicht an, so kann HAGEN ALPIN TOURS
einen angemessenen Ersatz für die getroffenen
Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen
verlangen.
HAGEN ALPIN TOURS kann diesen Anspruch nach
seiner Wahl konkret berechnen oder unter Berücksichtigung
der nachstehenden Gliederung
nach der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum
vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem
prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren.
Hierfür sind die folgenden Prozentsätze
maßgeblich:
Wanderreisen
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 %
ab 29. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab 14. Tag bis 5. Tag vor Reiseantritt 80 %
ab 4. Tag bis 1. Tag vor Reiseantritt 90 %
am Abreisetag (No-show) 100 %
Reiseabbruch aus privaten Gründen 100 %
Rücktritts-/Umbuchungskosten für gebuchte
Eintrittskarten betragen in jedem Fall 100%.
Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im
Reisepreis nicht eingeschlossen.
Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, dem
Veranstalter im Falle der Erhebung der pauschalierten
Stornogebühren nachzuweisen, dass dem
Veranstalter wesentlich geringere Kosten als die
erhobene Pauschale entstanden sind. In diesem
Fall ist er nur zur Bezahlung der geringeren Kosten
verpflichtet. Der Veranstalter behält sich vor,
abweichend von den vorstehenden Pauschalen
im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend
ihm entstandener, dem Teilnehmer gegenüber
konkret zu beziffernder und zu belegender
Kosten zu berechnen.

VII. AUFHEBUNG DES VERTRAGS WEGEN
AUSSERGEWÖHNLICHEN UMSTÄNDEN
Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z.B. Krieg,
innere Unruhen, Naturkatastrophen oder Epidemien)
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
so kann sowohl der Reiseteilnehmer als
auch HAGEN APLIN TOURS den Vertrag kündigen.
Bei Kündigung erhält der Reiseteilnehmer den
gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein
weitergehender Anspruch besteht nicht. HAGEN
ALPIN TOURS ist jedoch berechtigt für erbrachte
Leistungen (Beratung, Buchung, Reservierung) ein
Entgelt zu verlangen. Wird der Vertrag nach Antritt
der Reise aus oben genannten Umständen gekündigt,
werden Mehrkosten für die Rückbeförderung
von HAGEN ALPIN TOURS und dem Reiseteilnehmer
je zur Hälfte getragen. Im übrigen fallen die
Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.

VIII. SONDERKOSTEN
Alle Sonderkosten, die als Folge von oder im Zusammenhang
mit Änderungen des vorgesehenen
Reiseverlaufs, aus in der Person des Kunden liegenden
Gründen, während der Reise entstehen,
gehen zu Lasten des Kunden und sind mit Entstehung
sofort an den jeweiligen Anspruchsteller
zu zahlen. Zu diesen Sonderkosten gehören
z.B. Aufwendungen, die aus dem verspäteten
Eintreffen des Kunden zum Abflug oder zur vorbereiteten
Reise entstehen oder Kosten für eine
vorzeitige Rückkehr von einer Reise als Folge von
Unpässlichkeit, Krankheit oder Unfall (z.B. Hubschrauber-
Rücktransport, Krankenhaus- und Hotelaufenthalt
auch für Begleitperson). Tritt HAGEN
ALPIN TOURS, um einem akuten Notfall zu begegnen,
in Vorlage, so sind die von HAGEN ALPIN
TOURS verauslagten Beträge nach Abschluss der
Reise sofort zu erstatten.
Eine Kranken- und Rücktransportkostenversicherung
ist im Reisepreis nicht eingeschlossen, der
Abschluss einer entsprechenden Versicherung
wird vom Veranstalter empfohlen.

IX. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DEN
REISEVERANSTALTER
HAGEN ALPIN TOURS kann in folgenden Fällen
vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten
oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag
kündigen:
1. bis 14 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen
der Teilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung
für die entsprechende Reise auf eine
Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Die
Erklärung, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht
erreicht ist und die Reise deshalb abgesagt wird,
hat dem Kunden spätestens am 14. Tag vor Reisebeginn
zuzugehen. Der Kunde erhält dann seine
auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich
zurück. Weitere Ansprüche stehen dem
Kunden nicht zu.
2. Wenn der Kunde die Durchführung der Reise
ungeachtet einer Abmahnung von HAGEN ALPIN
TOURS nachhaltig stört oder wenn er sich in
solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die
sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt
ist. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde den
besonderen Anforderungen der Reise (Gesundheit,
körperliche Fitness, Leistungsvermögen,
Mithilfe beim Reiseablauf etc.), welche verbindlich
festgelegt sind, nicht entspricht. Kündigt HAGEN
ALPIN TOURS, so behält HAGEN ALPIN TOURS
den Anspruch auf den Reisepreis; HAGEN ALPIN
TOURS muss sich jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen
lassen, die HAGEN ALPIN TOURS aus einer
anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch
genommenen Leistungen erlangt, einschließlich
der Beträge, die HAGEN ALPIN TOURS von den
Leistungsträgern gutgeschrieben wurden. Bei der
Kündigung wird HAGEN ALPIN TOURS durch den
jeweiligen Reiseleiter vertreten.

X. GEWÄHRLEISTUNG / HAFTUNG /
OBLIEGENHEITEN
Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß
erbracht, so richtet sich die Haftung von HAGEN
ALPIN TOURS nach den gesetzlichen Vorschriften.
Der Kunde kann Abhilfe verlangen. HAGEN ALPIN
TOURS kann Abhilfe in der Weise schaffen, dass
eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird,
sofern dies für den Kunden zumutbar ist und der
Reisemangel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurde bzw. die Abhilfe keine unzulässige
Vertragsänderung darstellt. Im Fall des Auftretens
von Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet,
den Mangel unverzüglich gegenüber dem Reiseleiter
zu rügen. Unterlässt der Kunde die Rüge
des Mangels schuldhaft, sind Einsprüche deswegen
ausgeschlossen.
Eine Kündigung des Reisevertrages durch den
Kunden wegen eines Reisemangels, der die Reise
erheblich beeinträchtigt, ist nur dann zulässig
wenn HAGEN ALPIN TOURS keine zumutbare Abhilfe
leistet, nachdem der Kunde HAGEN ALPIN
TOURS hierfür eine angemessene Frist gesetzt
hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die
Abhilfe unmöglich ist, von HAGEN ALPIN TOURS
verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung
durch ein besonderes Interesse des Kunden
gerechtfertigt ist.

XI. ANMELDUNG VON ANSPRÜCHEN /
VERJÄHRUNG
Will der Kunde HAGEN ALPIN TOURS auf Minderung,
Schadensersatz wegen vertraglicher oder
deliktischer Haftung, Aufwendungsersatz oder
Rückzahlung des Reisepreises nach Kündigung
des Reisevertrages oder nach Abbruch der Reise
aus anderen Gründen in Anspruch nehmen, Ansprüche
nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2 - 7 BGB haben
Sie uns gegenüber geltend zu machen. Leistungsträger,
Reiseleitungen oder andere örtliche
Vertretungen sind nicht zur Entgegennahme von
Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt. Die Frist
ist nur gewahrt, wenn die Erklärung des Kunden
vor ihrem Ablauf zugegangen ist, es sei denn, der
Kunde ist ohne Verschulden an der Einhaltung der
Frist verhindert worden.
Ansprüche der Kunden aus Gewährleistung und
vertraglicher Haftung verjähren nach der gesetzlichen
Regelverjährungsfrist gemäß §§ 195, 199
BGB. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an
dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat
der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so
ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an
dem HAGEN ALPIN TOURS die Ansprüche schriftlich
zurückweist.
XII. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
Für gebuchte Flüge tritt HAGEN ALPIN TOURS nur
als Vermittler auf. Die Luftverkehrsgesellschaften
erbringen die Beförderungsleistung selbstverantwortlich,
es gelten deren Geschäftsbedingungen.
»» bei vertraglicher Haftung:
Die vertragliche Haftung von HAGEN ALPIN
TOURS für Schäden, die nicht körperliche
Schäden sind, ist auf den 3fachen Reisepreis
beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
wird oder soweit HAGEN ALPIN TOURS
für einen dem Kunden entstandenen Schaden
allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
»» bei deliktischer Haftung:
Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden,
die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, ist die Haftung von HAGEN ALPIN
TOURS pro Teilnehmer und Reise auf € 4.100,-
beschränkt. Übersteigt der 3fache Reisepreis
diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden
auf die Höhe des dreifachen Reisepreises
beschränkt. Diese Haftungssummen gelten jeweils
je Reiseteilnehmer und Reise.
HAGEN ALPIN TOURS empfiehlt in diesem Zusammenhang
den Abschluss einer Reiseunfall- und
Reisegepäckversicherung.
»» Haftung des Luftfrachtführers:
Kommt HAGEN ALPIN TOURS die Stellung
eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so
regelt sich die Haftung nach den einschlägigen
Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in
Verbindung mit den internationalen Abkommen
von Warschau, Den Haag, Guadalajara
u. a. das Warschauer Abkommen beschränkt in
der Regel die Haftung des Luftfrachtführers bei
Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste
oder Beschädigung von Gepäck.

XIII. EINREISE- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN
HAGEN ALPIN TOURS informiert die Kunden in den
Reiseprospekten über die für Deutsche, Österreicher
und Schweizer Staatsbürger jeweils geltenden
Bestimmungen für die Einreise in das Urlaubsland,
insbesondere die für die Erteilung von
Einreisedokumenten geltenden Formalitäten und
Fristen sowie die zu beachtenden gesundheitspolizeilichen
Formalitäten. Der Reiseveranstalter
haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische
Vertretung, wenn der Reisende den
Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt
hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die
Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist für
die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise
wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.

XIV. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER
BESTIMMUNGEN
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des
Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des
gesamten Reisevertrages zur Folge.
XV. DATENSCHUTZ
Wir erheben bei Ihrer Buchung personenbezogene
Daten, die für die Erfüllung und Durchführung
des Reisevertrages erforderlich sind.
Diese Daten werden von uns elektronisch gespeichert,
verarbeitet und soweit erforderlich
an Dritte, z.B. Leistungsträger wie Hotels und
Fluggesellschaften übermittelt. Ihre E-Mail-Adresse
verwenden wir, um Sie über vergleichbare
Reiseangebote unseres Unternehmens zu informieren.
Sollten Sie dies nicht wünschen, können
Sie dieser Nutzung widersprechen,

XV.I GERICHTSSTAND
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen,
die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
haben sowie für Personen, die nach Abschluss
des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder
deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist
der Sitz des Unternehmens.

HAGEN ALPIN TOURS
Dorfbrunnenstr. 7
87466 Oy-Mittelberg
T. 08366-988893
F. 08366-988894
hagen@welt-weit-wandern.de
www.welt-weit-wandern.de

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AGB´s

AGBs 2021

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Angelegt am 02.11.2020
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