Wann können Sie kostenlos stornieren?
Es wird kurz vor Ihrer Reise eine Reisewarnung für die betroffene Region ausgesprochen. In diesem Fall sind wir verpflichtet die Reise abzusagen und Sie erhalten umgehend Ihre bereits geleistete Anzahlung/Reisepreis zurückerstattet.
Wann greift eine Reiserücktrittsversicherung?
Sie sind an Corona erkrankt und können aus diesem Grund Ihre gebuchte Reise nicht antreten.
Wann greift eine Reiserücktrittsversicherung nicht?
1) Sie müssen in Quarantäne und können die Reise aus diesem Grund nicht antreten
2) Ihnen wird die Beförderung bzw. das Betreten eines versicherten Mietobjekts durch berechtigte Dritte verweigert
(Beispiel: Beherbergungsverbot September/ Oktober 2020)
Welche Alternativen gibt es, sodass Sie auf keinen Kosten sitzen bleiben?
Unser Versicherungspartner, die Hanse Merkur, bietet eine Zusatzversicherung zu der regulären Reiserücktrittsversicherung an. Diese deckt den Quarantäne Fall ab sowie die Verweigerung der Beförderung und die Verweigerung der Beherbergung aufgrund von Corona
Weitere Informationen zu den Versicherungen finden Sie hier
Stand: 06.11.2020