Erfreulich für Bergfreunde: Schutzhütten dürfen ab 29. Mai wieder Wanderer beherbergen. Gemeinschaftsschlafräume können unter den folgenden Voraussetzungen genutzt werden: Die Nächtigung in einem Schlaflager oder in Gemeinschaftsschlafräumen ist zulässig, wenn gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von zwei Metern eingehalten wird oder durch geeignete Schutzmaßnahmen zur räumlichen Trennung das Infektionsrisiko minimiert werden kann.
Auch Seilbahnen und Freizeitbetriebe werden Ende Mai wieder öffnen können.
Hütten in Österreich...
erstellt am 18.05.2020
...dürfen ab Ende Mai auch für Übernachtungen wieder öffnen!